Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - L 8 RJ 15/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8520
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - L 8 RJ 15/03 (https://dejure.org/2003,8520)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.10.2003 - L 8 RJ 15/03 (https://dejure.org/2003,8520)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - L 8 RJ 15/03 (https://dejure.org/2003,8520)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8520) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten in Sozialversicherungsangelegenheiten; Allgemeine Grundsätze des intertemporalen Prozessrechts; Prozessualer und materieller Vorrang des Rücküberweisungsanspruchs; Rückforderung überbezahlter Geldleistungen; Berufung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.12.1998 - B 9 V 48/97 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - L 8 RJ 15/03
    Insoweit folge die Kammer dem 9. Senat des BSG mit seiner Entscheidung vom 09.12.1998 (BSGE 83, 176, 183).

    Die 15. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf habe sich der älteren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 09.12.1998, Az.: B 9 V 48/97 R) angeschlossen und dabei verkannt, dass die aktuellere Rechtsprechung des 4. Senats vom 09.04.2002 detaillierter sei, die ältere Rechtsprechung aus dem Jahre 1998 als überholt darstelle und hinreichend bestimmt und sachgerecht die Problematik wiedergebe.

    Das Rechtsschutzbedürfnis für die gemäß § 54 Abs. 5 SGG als ("echte") Leistungsklage statthafte Klage (vgl. Urteil des BSG vom 09.12.1998, Az. B 9 V 48/97 R sowie des Landessozialgerichts -LSG - vom 31.08.2000, Az.: L 14 RJ 238/99) entfällt (jedenfalls) nicht deshalb, weil sich die Klägerin durch Erlass eines entsprechenden Verwaltungsaktes gemäß § 31 Satz 1 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB X) auf einfacherem Wege selbst einen vollstreckbaren Zahlungstitel verschaffen könnte.

    Der 9. Senat des BSG ist in seinem - von der Klägerin angeführten - Urteil vom 09.12.1998 (Az.: B 9 V 48/97 R) ebenfalls davon ausgegangen, dass das Geldinstitut, das mit Eingang der Geldleistung eine Saldierung mit ihrer eigenen Forderung vornimmt, seine eigenen Forderungen durch eine derartige Aufrechnung befriedige.

    Zwar sind die Ansprüche gegen die Bank vorrangig, dabei handelt es sich aber für den Anspruch nach § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI nur um eine Vorfrage; eine Identität des Streitgegenstandes besteht nicht (Urteil des BSG vom 09.12.1998, Az. B 9 V 48/97 R).

    Der Senat hat die Revision gemäß § 160 Abs. 1 SGG zugelassen, da er von der Entscheidung des 9. Senats des BSG vom 09.12.1998 (Az.: B 9 V 48/97) abweicht, § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG.

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 53/01 R

    Erstattung überzahlter Geldleistung durch Dritten nach Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - L 8 RJ 15/03
    Der Sozialrechtsweg ist unabhängig von der Sachentscheidung des Sozialgerichts und der damit einhergehenden formalen Rechtswegbindung (§ 202 SGG i.V.m. § 17 a Abs. 5 Gerichtsverfassungsgesetz -GVG -) nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 SGG eröffnet, denn bei Streitigkeiten um Rechtsfolgen aus § 118 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VI) handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung (z.B. Urteile des BSG vom 20.12.2001, Az. B 4 RA 53/01 R, vom 09.04.2002, Az. B 4 RA 64/01 R, vom 11.12.2002, Az. B 5 42/01 R).

    Im Zeitpunkt der Entstehung und Geltendmachung des Erstattungsanspruchs der Klägerin galt § 118 Abs. 4 SGB VI a.F. Diese Vorschrift enthielt keine gesetzliche Ermächtigung zum Erlass eines Verwaltungsaktes, so dass nach der Rechtsprechung des BSG (u.a. Urteile vom 29.07.1998, Az. B 9 V 5/98 R in SozR 3-2600 § 118 Nr. 2 und vom 20.12.2001, Az. B 4 RA 53/01 R in SozR 3-2600 § 118 Nr. 9) nur die allgemeine Leistungsklage zulässig war.

    Keiner Angaben bedarf es demgegenüber darüber, ob die Überweisung im Rechtsverhältnis zum Überweisungsadressaten oder zu dessen Sonderrechtsnachfolger oder Erben "zu Unrecht erbracht" worden war (Urteil des BSG vom 20.12.2001. Az. B 4 RA 53/01).

    Der Entreicherungseinwand ist nur in den Fällen möglich und zulässig (u.a. Urteil des BSG vom 20.12.2001, Az. B 4 RA 53/01 R), soweit bei Eingang des Rückforderungsverlangens des Rentenversicherungsträgers das in der Überweisung genannte Konto kein zur vollen oder teilweisen Erstattung ausreichendes Guthaben aufweist und das Geldinstitut den Kontostand nicht (nachträglich) unter einen dem Wert der Geldleistung oder Gutschrift entsprechenden Betrag gesenkt hat, um eigene Forderungen zu befriedigen.

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 64/01 R

    Rückforderung von Rentenleistungen nach dem Tod des Berechtigten - Geldinstitut -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - L 8 RJ 15/03
    Sie vertrete eine andere Auffassung als der 4. Senat des BSG in seinem Urteil vom 09.04.2002 (Az.: B 4 RA 64/01 R), wonach die Übertragung des Wertes der Geldleistung auf ein im Soll befindliches Konto, dazu führen solle, dass die Bank auch bei zwischenzeitlichen Verfügungen anderer Berechtigter zur Rückzahlung verpflichtet bleibe.

    Das Sozialgericht habe zu Unrecht die Ansicht des 4. Senats des BSG (Urteil vom 09.04.2002, Az: B 4 RA 64/01 R) abgelehnt, wonach die Übertragung des Wertes der Geldleistung auf ein im Soll befindliches Konto dazu führe, dass die Bank, auch bei zwischenzeitlichen Verfügungen anderer Berechtigter, zur Rückzahlung verpflichtet bleibe.

    Der Sozialrechtsweg ist unabhängig von der Sachentscheidung des Sozialgerichts und der damit einhergehenden formalen Rechtswegbindung (§ 202 SGG i.V.m. § 17 a Abs. 5 Gerichtsverfassungsgesetz -GVG -) nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 SGG eröffnet, denn bei Streitigkeiten um Rechtsfolgen aus § 118 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VI) handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung (z.B. Urteile des BSG vom 20.12.2001, Az. B 4 RA 53/01 R, vom 09.04.2002, Az. B 4 RA 64/01 R, vom 11.12.2002, Az. B 5 42/01 R).

    Denn hier führt das relative öffentlich-rechtliche Befriedigungsverbot des § 118 Abs. 3 Satz 4 SGB VI in Verbindung mit dem gesetzlichen Vorbehalt in Satz 1 a.a.O. dazu, dass die Verrechnung sowohl im Verhältnis zum Rentenversicherungsträger als auch zum Bankkunden unwirksam wird (Urteil des BSG vom 09.04.2002, Az.: B 4 RA 64/01).

  • BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 42/01 R

    Rückforderung überzahlter Rentenleistungen nach dem Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - L 8 RJ 15/03
    Sie verweist zunächst auf die ihres Erachtens zutreffenden Entscheidungsgründe in dem angefochtenen Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.12.2002 und des weiteren auf eine Entscheidung des BSG vom 11.12.2002 (Az.: B 5 RJ 42/01 R), wonach der Rentenversicherungsträger hinsichtlich eines im Wege des Lastschriftverfahrens vom Konto des Versicherten an den Vermieter als Miete überwiesenen Betrages einen Rückzahlungsanspruch habe.

    Ob sich die Frage nach der Zulässigkeit der Leistungsklage nach den Grundsätzen des sogenannten intertemporalen Prozessrechts oder nach der einfach-gesetzlichen Grundsatznorm in § 300 SGB VI beantwortet, kann dahin gestellt bleiben, da beide Lösungswege zum selben Ergebnis führen (Urteil des BSG vom 11.12.2002, Az. B 5 RJ 42/01 R).

  • BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 64/99 R

    Zulässigkeit der Klage auf Rückforderung überzahlter Rente nach dem Tod des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - L 8 RJ 15/03
    Der Haftungsgrund des Geldinstituts entfällt und der Erstattungsanspruch erlischt konsequenterweise, wenn der Wert des Schutzbetrages sowohl aus der unmittelbaren Verfügungsmacht als auch aus der bankvertraglich begründeten Verwertungsbefugnis endgültig ausgeschieden ist und "ein anderer als das Geldinstitut durch rechtswirksame Verfügungen den Kontenstand unter den Wert des Schutzbetrages gesenkt hat" (Urteil des BSG vom 25.01.2001, Az.: B 4 RA 64/99 R).
  • BSG, 29.07.1998 - B 9 V 5/98 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - nicht rechtzeitige Terminsladung - rechtliches

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - L 8 RJ 15/03
    Im Zeitpunkt der Entstehung und Geltendmachung des Erstattungsanspruchs der Klägerin galt § 118 Abs. 4 SGB VI a.F. Diese Vorschrift enthielt keine gesetzliche Ermächtigung zum Erlass eines Verwaltungsaktes, so dass nach der Rechtsprechung des BSG (u.a. Urteile vom 29.07.1998, Az. B 9 V 5/98 R in SozR 3-2600 § 118 Nr. 2 und vom 20.12.2001, Az. B 4 RA 53/01 R in SozR 3-2600 § 118 Nr. 9) nur die allgemeine Leistungsklage zulässig war.
  • BSG, 28.08.1997 - 8 RKn 2/97

    Rücküberweisung einer wegen Todes des Versicherten überzahlten Rente

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - L 8 RJ 15/03
    Soweit die Klägerin sich auf die Entscheidung des BSG vom 28.08.1997 (Az.: 8 RKn 2/97) berufe, sei darauf hinzuweisen, dass das Gericht in dieser Entscheidung u.a. weiter ausgeführt habe, der Versicherungsträger könne so erreichen, dass kurzfristige Rückbuchungen nach § 118 Abs. 3 Satz 2 SGB VI erfolgen könnten und Dritte, die mittlerweile die Geldleistungen in Empfang genommen haben oder darüber verfügt hätten, zur Erstattung verpflichtet seien.
  • SG Düsseldorf, 05.12.2002 - S 9 RJ 200/00
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - L 8 RJ 15/03
    Dies habe in einem gleich gelagerten Fall bereits die 9. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf am 05.12.2002 in einem Parallelverfahren gegen die Beklagte (AZ: S 9 RJ 200/00) entschieden.
  • LSG Hamburg, 03.05.2005 - L 3 RA 48/04

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf ein Konto bei

    Es ist zwar - so auch vom Sozialgericht - argumentiert worden, ein vom Geldinstitut zu tragendes Risiko des Verlustes entspreche dessen Bereitschaft, durch Einräumung großzügiger und hochverzinslicher Überziehungsmöglichkeiten auch Kontenbelastungen zu erlauben, deren Ausgleich angesichts der Höhe der periodischen Eingänge auf dem belasteten Konto risikobehaftet sei (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 15.10.2003, L 8 RJ 15/03).
  • SG Duisburg, 30.03.2006 - S 34 (29) RA 127/04

    Rentenversicherung

    Die Klage ist als echte Leistungsklage statthaft (vgl. u.a. Urteil des BSG vom 09.12.1998, Az. B 9 V 48/97 R; Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 15.10.2003, Az. L 8 RJ 15/03).

    Dieser Rechtsprechung folgt u.a. auch das LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 14.07.2003, Az. L 3 (18) RJ 89/02; Urteil vom 14.07.2003, Az. L 3 RJ 42/03; Urteil vom 15.10.2003, Az. L 8 RJ 15/03; Urteil vom 04.04.2005, Az. L 3 RA 34/04; Urteil vom 26.08.2005, Az. L 14 R 68/05 - noch nicht rechtskräftig, Revision unter dem Az. B 13 RJ 40/05 R).

    Soweit sich ein Konto im "Haben" befindet und nach Ausführung einer Verfügung zugunsten eines Dritten bei Eingang des Rückforderungsverlangens kein zur vollen oder teilweisen Erstattung ausreichendes Guthaben aufweist, ist der Entreicherungseinwand weiterhin möglich (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.10.2003, Az. L 8 RJ 15/03).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2006 - L 8 R 47/06

    Rentenversicherung

    Mithin bietet der Fall keinen Anlass, die Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 15.10.2003 - L 8 RJ 15/03) in Frage zu stellen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht